Obsterzeugnisse

Warenkunde

Trockenobst

Obsterzeugnisse im Sinne der Leitsätze sind Erzeugnisse aus ganzen Früchten, Teilen von Früchten oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht sind. Das Warenangebot an Obsterzeugnissen ist vielfältig. Dazu gehört insbesondere Obst in Dosen (z. B. Ananas oder Pfirsiche), meist gezuckert und geschnitten als halbe Früchte oder Scheiben. Obst wird auch im Glas (z. B. Kirschen) angeboten, kann aber ebenso zu Püree oder Mus (z. B. Apfelmus) verarbeitet sein.

Auch tiefgefrorenes Obst (z. B. Himbeeren, Beerenmischungen) und Trockenfrüchte (z. B. getrocknete Äpfel, Datteln, Rosinen) zählen zu dieser Produktgruppe.

Nach den Leitsätzen für Obsterzeugnisse dürfen Obstprodukte ausschließlich aus gesundem und frischem Obst hergestellt werden – praktisch frei von Fäulnis und Schädlingen wie Maden, Würmern und Insekten.

Was wird generell untersucht?

  • Sensorische Untersuchung (Aussehen, Geruch und Geschmack)
  • Schwefelung bei Trockenfrüchten
  • Zinngehalt bei Obstkonserven
  • Farbstoffe und Konservierungsstoffe in Obstkonserven
  • Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
  • Mykotoxine
  • Schädlingsbefall bei Trockenfrüchten
  • Überprüfung der Nährwertangaben

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB)
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
  • Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
  • Leitsätze für Obsterzeugnisse

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Allgemeine Informationen zum Thema

Untersuchungsergebnisse

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Produktübergreifende Untersuchungsergebnisse

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2011

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2009

2008

2007