Schütteltrauma

Was versteht man unter einem Schütteltrauma?

Ein Schütteltrauma liegt im Allgemeinen dann vor, wenn ein Säugling aufgrund heftigen Schüttelns schwere Verletzungen wie Hirnblutungen oder Schädigungen des Gehirns erleidet, an denen er im schlimmsten Fall sogar verstirbt. Erstmals wurde das Schütteltrauma 1972 von dem amerikanischen Kinderkardiologen John Caffey beschrieben.

Das Schütteltrauma stellt eine Form der körperlichen Kindesmisshandlung dar. Der Säugling wird dabei an den Armen oder der Brust festgehalten und so heftig und gewaltsam hin und her geschüttelt, dass es durch das ruckartige Vor- und Zurückschleudern des Kopfes zum Riss feiner Blutgefäße unter der harten Hirnhaut kommt. Dies führt zu Blutansammlungen, die Druck auf das Gehirn ausüben (= subdurales Hämatom). Durch Abscherungen zwischen den Netzhautschichten können zudem Einblutungen in die Netzhaut (= retinale Einblutungen) entstehen, die zusammen mit apnoebedingten hypoxischen (= Atemnot durch Sauerstoffmangel) Schäden und bleibende Behinderungen verursachen. Äußere Verletzungen sind meist nicht zu erkennen.

Das Schütteln führt bei Kindern unter einem Jahr und insbesondere bei Kindern unter sechs Monaten zu schweren Hirnverletzungen. Der im Verhältnis zum Körper überproportional große Kopf des Säuglings und die schwache Nackenmuskulatur mit fehlender Kopfhaltungskontrolle, der höhere Wassergehalt des jungen Gehirns sowie die relativ weiten Subduralräume machen den jungen Säugling besonders anfällig. Ehemalige Frühgeborene sind möglicherweise aufgrund ihres noch ungünstigeren Verhältnisses von Kopf zu Körper und der schlechten Kopfkontrolle bei motorischen Defiziten besonders gefährdet (vgl. Sozialpädiatrie 2009: S. 318 f.).

Die Prognose des Schütteltraumas ist äußerst ungünstig. Von zehn geschüttelten Kindern versterben durchschnittlich circa zwei bis drei. Ungefähr fünf Kinder leiden an schweren Langzeitschäden. Lediglich zwei bis drei Kinder haben die Chance auf eine Genesung.

Schreiendes Baby

Wenn ein Baby geschüttelt wird, kann es

  • sterben,
  • bleibende Schädigungen des Gehirns und
  • Behinderungen erleiden.

Schütteln ist für einen Säugling lebensgefährlich!

Welche Symptome treten bei einem Schütteltrauma auf?

Die Symptome bei einem Schütteltrauma sind vielfältig und unspezifisch. Sie können auch auf einen Unfall oder eine Krankheit (z. B. Hirnhautentzündung) hindeuten. Manchmal sind unmittelbar nach dem Schütteln auch keinerlei Symptome sichtbar.

Folgende Symptome können nach einem Schütteltrauma auftreten:

  • Schreckhaftigkeit,
  • Trinkschwäche,
  • Schläfrigkeit,
  • verstärktes Unwohlsein und Unruhe,
  • Apathie,
  • Krampfanfälle,
  • Erbrechen,
  • Herzrhythmusstörungen und Atemstörungen bis hin zu
  • Atemnot und Tod.

Bei Verdacht auf ein Schütteltrauma sollte unbedingt unverzüglich ärztliche Hilfe eingeholt werden!

Eltern sollten sich vergewissern, dass jeder, der sich um ihr Kind kümmert, über die Gefahren des Schüttelns informiert ist, auch Großeltern, Babysitter, usw.!

Wie häufig ist das Schütteltrauma?

Jährlich werden in Deutschland circa 120 Kleinkinder mit Verdacht auf ein Schütteltrauma in einem Krankenhaus behandelt. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen.

Was ist der Hauptauslöser für heftiges Schütteln?

Manche Babys und Kleinkinder weinen und schreien sehr viel. Das bedeutet für die Eltern oder Betreuer des Kindes eine sehr große Anstrengung und Belastung. Das gewalttätige Schütteln eines Säuglings ist häufig die unbeherrschte Reaktion einer betreuenden Person, ein schreiendes Kleinkind ruhigzustellen. Täter sind nicht nur Eltern, sondern häufig auch andere Personen, die den Säugling betreuen. So haben Auswertungen einer amerikanischen Studie aus dem Jahr 1995 ergeben, dass in 41,7 % der Fälle nicht die Eltern den Säugling geschüttelt haben, sondern der Freund der Mutter (20,5 %) oder der weibliche (17,3 %) bzw. männliche Babysitter (3,9 %).

Warum schreit ein Baby?

In den ersten Lebensmonaten ist es völlig normal, dass gesunde Babys durchschnittlich zwei bis drei Stunden am Tag schreien, manchmal aber auch viel länger.

Gründe, weshalb ein Baby schreit, können beispielsweise sein:

  • Hunger
    Piktogramm StillenPiktogramm Flasche
  • volle Windel
    Piktogramm Windel
  • Müdigkeit
    Piktogramm Spieluhr
  • Unausgeglichenheit/Unzufriedenheit
    Piktogramm Kinderwagen
  • Bauchschmerzen
    Piktogramm Bauch streicheln

Was kann gegen das Schreien getan werden?

Wenn das Baby immer weiter schreit, obwohl es gestillt bzw. gefüttert und gewickelt wurde und man versucht hat, es mit einem Lied, Spazierengehen oder auf den Arm nehmen zu beruhigen, sollten Eltern bzw. andere betreuende Personen zunächst versuchen, selbst wieder zur Ruhe zu kommen.

Tipps dazu:

  • Inne halten (indem man das Kind auf den Rücken in sein Bettchen legt, eventuell kurz den Raum verlässt und tief durchatmet)
    Piktogramm PausePiktogramm KinderwiegePiktogramm Sessel
  • Unterstützung einfordern von verwandten, befreundeten oder bekannten Personen
    Piktogramm Bekannte
  • Telefonat führen mit einer vertrauten Person
    Piktogramm Telefon
  • Rat holen bei professionellen, Hilfe anbietenden Institutionen (siehe auch unter "Wo gibt es Hilfe?")

Falls sich das Kind gar nicht beruhigen lässt oder Veränderungen des Schreiens bemerkt werden, das heißt, wenn das Kind länger und lauter als gewöhnlich schreit, einen kranken Eindruck macht oder das Schreien die betreuende Person ängstigt, sollte sofort Kontakt mit einer Kinderärztin bzw. einem Kinderarzt, einer Kinderklinik oder dem Kinderärztlichen Notdienst aufgenommen werden.

Wo gibt es Hilfe?

Notrufnummern

  • Bei Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt
  • Beim Kinderärztlichen Notdienst/Ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel.: 116 117 (kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer)
  • Bei den Schreibabyberatungsstellen der einzelnen Regierungsbezirke unter:
    http://www.stmas.bayern.de/erziehungsberatung/schreibabys/index.php
  • Bei den bayerischen Kinderkliniken, deren Telefonnummern unter "Downloads" aufgelistet sind.
  • Oder bei Weiteren Beratungsstellen, die unter "Links" verzeichnet sind.

Informationsmaterialien können kostenlos bestellt werden unter der E-Mail:
ZPG-Bestellungen@lgl.bayern.de

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