Pertussis (Keuchhusten)

Diese bakterielle Infektionskrankheit wird durch Tröpfchen übertragen und ist sehr ansteckend. Typische Krankheitszeichen sind quälende Hustenattacken, die nicht selten bis zum Erbrechen führen und über 4 bis 6 Wochen anhalten. Durch die starken Hustenanfälle kann es auch zu Leisten- und Rippenbrüchen kommen. Schwere Komplikationen treten vor allem im ersten Lebensjahr auf. Dazu gehören Lungenentzündungen, Atemstillstand und selten eine Beteiligung des Gehirns.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen verläuft Keuchhusten häufig nur als lang anhaltender Husten und wird daher oft nicht diagnostiziert. Erwachsene sind daher eine häufige Ansteckungsquelle für die besonders gefährdeten Säuglinge. Übrigens schützt eine durchgemachte Erkrankung nicht dauerhaft vor einer erneuten Infektion.

Die Zahl der Erkrankungen und das Alter der Erkrankten hängen stark von der Durchimpfungsquote ab.

Impfung

Es handelt sich um einen Impfstoff mit abgetöteten Erregern (Totimpfstoff), der in den Muskel injiziert wird. Die heute verwendeten Impfstoffe enthalten nur noch einzelne Erregerbestandteile (sog. azellulärer Impfstoff) und sind dadurch deutlich besser verträglich als frühere Impfstoffe. Viele Untersuchungen belegen ihre hohe Wirksamkeit. Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes sind Wiederholungsimpfungen notwendig.

Der Keuchhusten-Impfstoff wird als Kombinationsimpfung verabreicht. Ein Einzelimpfstoff steht derzeit nicht zur Verfügung. Bei Säuglingen wird zur Grundimmunisierung ein Sechsfachimpfstoff empfohlen, der gleichzeitig gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung), Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B gerichtet ist.

Bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird zur Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten ein Dreifach- oder Vierfachkombinationsimpfstoff verwendet und darüber zusätzlich gegen Diphtherie und Tetanus sowie ggf. gegen Kinderlähmung geimpft.

Wer soll sich impfen lassen?

Bei Säuglingen und Kleinkindern ist eine Grundimmunisierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringend geboten. Sie sollte unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats vorgenommen werden.

Für einen vollständigen Impfschutz sind Auffrischungsimpfungen bei Kindern und Jugendlichen notwendig. Erwachsenen wird eine weitere Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten empfohlen.

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel) eine Impfung gegen Keuchhusten. Diese Empfehlung gilt für jede Schwangerschaft, unabhängig davon, wie lange die letzte Pertussis-Impfung zurückliegt. Durch die Impfung bildet die Mutter Antikörper, die sowohl sie selbst, vor allem aber das Neugeborene vor dieser Krankheit schützen.

Zum weiteren Schutz von Neugeborenen und Säuglingen sollten enge Kontaktpersonen in der Familie bzw. im Haushalt (Eltern, Geschwister, betreuende Erwachsene) geimpft werden, wenn sie in den letzten 10 Jahren keine Impfung gegen Keuchhusten erhalten haben (möglichst bis 4 Wochen vor der Geburt des Kindes).

Zudem sollte sich Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen regelmäßig im Abstand von 10 Jahren impfen lassen.

Zeitpunkt der Impfung

Bei Säuglingen und Kleinkindern ist eine Grundimmunisierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringend geboten. Sie sollte unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats vorgenommen werden.

Für einen vollständigen Impfschutz sind Auffrischungsimpfungen bei Kindern und Jugendlichen notwendig. Erwachsenen wird eine weitere Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten empfohlen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel) eine Impfung gegen Keuchhusten. Diese Empfehlung gilt für jede Schwangerschaft, unabhängig davon, wie lange die letzte Pertussis-Impfung zurückliegt. Durch die Impfung bildet die Mutter Antikörper, die sowohl sie selbst, vor allem aber das Neugeborene vor dieser Krankheit schützen.

Zum weiteren Schutz von Neugeborenen und Säuglingen sollten enge Kontaktpersonen in der Familie bzw. im Haushalt (Eltern, Geschwister, betreuende Erwachsene) geimpft werden, wenn sie in den letzten 10 Jahren keine Impfung gegen Keuchhusten erhalten haben (möglichst bis 4 Wochen vor der Geburt des Kindes).

Zudem sollte sich Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen regelmäßig im Abstand von 10 Jahren impfen lassen.

Häufigste Impfreaktionen

Die Impfung wird gut vertragen. Es können eventuell Rötung oder Schwellung an der Impfstelle und selten kurz anhaltendes Fieber auftreten.

Weitere Informationen zu Pertussis auf der Seite der BZgA und des RKI.

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